Aufgrund § 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetzt – IfSG) vom 20.07.2000 ist durch die bezirkliche Amtsärztin eine Allgemeinverfügung ergangen, die sämtliche öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Teilnehmenden verbietet.
Die Regelung gilt ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020.
Bei allen Veranstaltungen in Spandau mit bis zu 1.000 zu erwartenden Teilnehmenden bleibt es bei der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts. Hier ist eine gemeinsame Risikoabschätzung mit der zuständigen Amtsärztin, Frau Dipl. med. Widders, vorzunehmen.
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Dirk Welzel (Bezirksamt Spandau, OE QPK) unter Tel.: 030 90279-4030 und per E-Mail unter: qpk@ba-spandau.berlin.de zur Verfügung. Bei Verdachtsfällen hinsichtlich einer Infektion oder zur Risikoabschätzung wenden Sie sich bitte an die bezirkliche Telefon-Hotline: 030 90279-4012, 030 90279–4014 oder 030 90279–4026 oder an die Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 030 28 28 28.