In Berlin werden am 20. September 2026 das Abgeordnetenhaus von Berlin, also das Landesparlament und parallel dazu die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Wahlberechtigt für das Abgeordnetenhaus sind deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren mit seit mindestens drei Monaten bestehendem Wohnsitz in Berlin; für die BVV dürfen zusätzlich auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger unter denselben Bedingungen wählen. Der Versand der Wahlunterlagen läuft seit dem 10. August.
Für Berlin (Abgeordnetenhaus) sind 17 Parteien zugelassen; für Spandau zur BVV sind die zugelassenen Parteien etwas anders zusammengesetzt, weil Bezirkslisten nicht in jedem Bezirk gleich sind.
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September sind auch wohnungs- und obdachlose Menschen ohne festen Wohnsitz und Meldeadresse stimmberechtigt.
Was gewählt wird
Das Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament Berlins; die BVV sind die Bezirksparlamente in den 12 Bezirken. Beide Wahlen finden am selben Tag statt, aber sie betreffen unterschiedliche Ebenen: Land einerseits, Bezirk andererseits. Wahlberechtigt sind rund 2,4 Millionen Menschen.
Wer wählen darf
Für die Abgeordnetenhauswahl gilt: deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens 16 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 20. Juni in Berlin gemeldet ist; außerdem darf das Wahlrecht nicht durch Gerichtsentscheidung entzogen sein. Für die BVV-Wahl gilt das Gleiche, nur dass hier zusätzlich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt sind.
Urnen- und Briefwahl
Bei der Urnenwahl geben Sie Ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal ab; bei der Briefwahl bekommen Sie die Unterlagen auf Anfrage (z.B. durch Nutzung des QR-Codes in der Wahlbenachrichtigung) zugeschickt und senden den Wahlbrief rechtzeitig zurück. Beide Wege zählen gleich, entscheidend ist nur, dass die Unterlagen fristgerecht eingehen; Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass Briefwahl möglich ist.
Wer seine Wahlbenachrichtigung verbummelt hat, kann dennoch wählen: Mit einem gültigen Ausweisdokument lässt sich das zuständige Wahllokal über die Online-Wahllokalsuche des Landes Berlin ermitteln oder beim Bezirkswahlamt erfragen.
Erst- und Zweitstimme
Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus haben Wahlberechtigte zwei Stimmen: Mit der Erststimme (Wahlkreiskandidaten, Direktkandidaten) wird eine Person im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Parlament maßgeblich. Eine Partei gilt als erfolgreich ins Abgeordnetenhaus gewählt, wenn sie mindestens 5% der Stimmen erhält. Für die BVV genügen 3% der Stimmen. Die Sitzverteilung wird per Verhältniswahl bestimmt, bei der eine Partei entsprechend ihrem Anteil an Stimmen einen Anteil der Sitze erhält. Das Abgeordnetenhaus hat regulär 130 Sitze, die sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen können.
„Alles oder nichts“
Das Prinzip „alles oder nichts“ gilt bei der Erststimme, weil sie einen einzelnen Wahlkreiskandidaten (In Spandau Wahlkreis 1 bis 5) bestimmt: Wer dort die meisten Stimmen bekommt, gewinnt den Wahlkreis. Bei der Zweitstimme wirkt dagegen das Verhältniswahlrecht: Für die Sitzverteilung zählt der Stimmenanteil der Partei.
Wichtiger Unterschied in Berlin
In Berlin gibt es für die Abgeordnetenhauswahl 2026 nur noch einen Stimmzettel, auf dem Erst- und Zweitstimme zusammen abgegeben werden. Für die BVV-Wahl gibt es dagegen eine Stimme, mit der eine Partei oder Wählergemeinschaft gewählt wird.
Berlinweit zugelassene Parteien
Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus sind in Berlin diese 17 Parteien zugelassen: AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Bergpartei, BSW, CDU, DKP, Die Heimat, Die Linke, Die Urbane, FDP, ÖDP, PdF, Die PARTEI, Tierschutzpartei, SPD, SGP und Volt.
Parteien in Spandau zur BVV
Für Spandau sind zur BVV unter anderem CDU, SPD, Die Linke, AfD, FDP, BSW, Bündnis 90/Die Grünen, Die PARTEI, Tierschutzpartei, ÖDP, Volt, Antifaschistisches Bündnis Spandau und weitere lokale bzw. kleinere Listen zugelassen; die genaue Bezirkszulassung unterscheidet sich also von der landesweiten Liste.
Wahlergebnis, der. sog. „Wählerwille“ und ein seltsames Demokratieverständnis
Ein Wahlergebnis entscheidet in einer Demokratie nicht automatisch darüber, dass die Partei mit den meisten Stimmen allein regiert. Meistens entstehen Mehrheiten erst durch Koalitionen (!), weil politische Macht nicht nur aus Stimmen, sondern aus parlamentarischen Mehrheiten und Kompromissen besteht.
Der gerne missbrauchte Begriff Wählerwille ist deshalb nur begrenzt eindeutig. Wählerinnen und Wähler geben viele unterschiedliche Botschaften ab: Sie unterstützen Parteien, Personen, Themen oder ein bestimmtes Gegengewicht zur bisherigen Regierung. Aus einem Stimmenanteil lässt sich daher nicht ein einziger, klarer „Volkswille“ ableiten.
Gerade darin zeigt sich ein demokratisches Demokratieverständnis: Demokratie ist nicht nur Mehrheitsentscheidung, sondern auch Verfahren, Ausgleich und Schutz von Minderheiten. Das Ergebnis einer Wahl ist wichtig, aber es ist nur der Anfang des politischen Aushandelns, nicht sein Endpunkt. Wahlen legen Kräfteverhältnisse fest, aber Regieren entsteht in der Demokratie oft erst durch Verhandlungen, Bündnisse und Verantwortung im Parlament. Ohne Kompromiss geht nichts, nur in einer Diktatur!
Wahlkreise in Spandau
Spandau 1 Hakenfelde, Falkenhagener Feld (nördl.Teil) und der Ortsteil Spandau (nördl. Teil)
Spandau 2 Ortsteil Spandau (südl. Teil) und Falkenhagener Feld (südöstl. Teil)
Spandau 3 Wilhelmstadt (nördl. Teil), Haselhorst und Siemensstadt
Spandau 4 Staaken und Falkenhagener Feld (südwestl. Teil)
Spandau 5 Wilhelmstadt (südl. Teil) mit Pichelsdorf, Gatow und Kladow
Geringste Wahlbeteiligung 2023 in Spandau
Wahlkreis 1 (Briefwahlbezirk 109, südlich des Nordhafens): 7,7%
Wahlkreis 1 (Briefwahlbezirk 128, nahe Wasserwerk Spandau): 15,3%
Wahlkreis 5 (Briefwahlbezirk 527, Wilhelmstadt und der näheren Umgebung um die Fahremundstraße und den Steinmeisterweg): 17,8%
Wahlkreis 1 (Briefwahlbezirk 108, östlich der Streitstraße, zwischen Rauchstraße und Mertensstraße): 19,2%
weitere Infos
Örtliche Detail-Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin.
Wahlkreiskarten Berliner Wahlen 2026
Die Wahlergebnisse (1990 bis 2023) nach Wahlkreisen und Stimmbezirken
Parteien zur Wahl des Abgeordnetenhauses Berlin 2026
Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2026
Ein Schmankerl am Rande: Noch, also bis zur Wahl, ist Kai Wegner Berlins amtierender Regierender Bürgermeister. Es wurden aber vom CDU Landesverband Berlin Briefe an die Wählenden Berlins verschickt, in denen Stefan Ehlers, also der Kandidat der CDU für das Amt, im Briefkopf als Regierender Bürgermeister benannt ist.



