Eine historische Spurensuche zur Altersdifferenz zweier Städte. Spandau ist fünf Jahre älter als Berlin. Dieser Satz ist in Berlin fest verankert, er wird in Stadtführungen wiederholt, in lokalen Medien zitiert und von Spandauern mit Stolz betont. Doch so eindeutig die Formel klingt, so komplex ist die historische Realität dahinter.
Je nachdem, welches Gründungsdatum man zugrunde legt, ergibt sich eine Altersdifferenz von fünf, 40 oder sogar 47 Jahren. Die Frage „Wieviel älter als Berlin ist Spandau?“ führt damit mitten hinein in die methodischen Grundsätze der Stadtgeschichtsschreibung, in die Bewertung von Urkunden und in die archäologische Forschung zur frühen Besiedlung des Berliner Raums.
Zwei gängige Rechenweisen, und warum sie zu unterschiedlichen Ergebnissen führen
1. Stadtrechte als Maßstab: Die klassische „fünf Jahre“-Angabe
Die in der Öffentlichkeit dominierende Rechnung basiert auf der Verleihung der Stadtrechte, also dem Moment, in dem eine Siedlung rechtlich als Stadt anerkannt wurde.
- Spandau: Am 7. März 1232 verliehen die askanischen Markgrafen Johann I. Und Otto III. Spandau das Stadtrecht. Die Urkunde ist nicht im Original erhalten, sondern nur in einer Abschrift des 15. Jahrhunderts. Dennoch gilt in der Forschung als gesichert, dass Spandau 1232 bereits als Stadt bestand und Privilegien erhielt, darunter Zollfreiheit, das Recht zum Bau einer Flutrinne (Schleuse) und die Festlegung der Stadtgrenze.
- Berlin/Cölln: Die Doppelstadt Berlin-Cölln wird erstmals 1237 urkundlich erwähnt. In einer Urkunde vom 28. Oktober 1237 erscheint Cölln mit dem Pfarrer Symeon von Cölln als Zeuge. Berlin selbst wird erst 1244 in einer Urkunde genannt (26. Januar 1244, „dominus Symeon de Berlin prepositus“).
Rechnet man mit den frühesten städtischen Urkunden (1232 für Spandau, 1237 für Cölln), ergibt sich:
1237 - 1232 = 5 Jahre
Das ist die Quelle des oft zitierten „Spandau ist fünf Jahre älter als Berlin“. Diese Rechnung wird auch durch die Jubiläumsfeiern gestützt: Spandau beging 1982 seine 750-Jahr-Feier (bezogen auf 1232), während Berlin 2012 seinen 775. Geburtstag feierte (bezogen auf 1237).
Warum diese Methode in der Geschichtswissenschaft dominiert: Für das Stadtalter wird in der historischen Forschung meist die Verleihung der Stadtrechte herangezogen, nicht die erste Erwähnung einer Burg oder Siedlung. Der Grund: Erst mit der Stadtrechtsverleihung wird eine Siedlung rechtlich und politisch als Stadt fassbar, mit eigenen Privilegien, einer definierten Gemarkung und städtischer Selbstverwaltung. Die Ersterwähnung eines Ortes als Burgvogtei oder Siedlung markiert hingegen nur, dass der Ort existierte, nicht aber, dass er bereits Stadt war.
2. Erste urkundliche Erwähnung (Burg / Siedlung) als Maßstab: 40 bis 47 Jahre Differenz
Wer nicht das Stadtalter, sondern das Alter des Ortes als solches betrachtet, kommt zu deutlich höheren Werten.
- Spandau: Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1197. In einer Urkunde Markgraf Ottos II. Vom 28. Mai 1197 wird ein „Everardus advocatus in Spandowe“ (Eberhard, Vogt in Spandow) als Zeuge genannt. Diese Urkunde, die im Domstiftsarchiv Brandenburg liegt, belegt eine askanische Burgvogtei in Spandau. Archäologische Untersuchungen auf dem Gelände der heutigen Zitadelle bestätigen eine Burganlage, die dendrochronologisch auf dieses Jahr datiert wird.
- Berlin/Cölln:
- Cölln: 1237 (28. Oktober 1237, Pfarrer Symeon von Cölln als Zeuge).
- Berlin: 1244 (26. Januar 1244, „dominus Symeon de Berlin prepositus“).
Rechnet man mit der Ersterwähnung Spandaus (1197) und der Ersterwähnung Cöllns (1237), ergibt sich:
1237 - 1197 =40 Jahre
Rechnet man mit 1197 (Spandau) und 1244 (Berlin), ergibt sich:
1244 - 1197 = 47 Jahre
Warum diese Rechnung seltener verwendet wird: Die erste urkundliche Erwähnung (1197 für Spandau, 1237/1244 für Berlin-Cölln) zeigt, dass der Ort Spandau deutlich früher als festes Gemeinwesen dokumentiert ist, was zu den größeren Differenzen von 40 bzw. 47 Jahren führt. Allerdings handelt es sich 1197 noch um eine Burgvogtei, nicht um eine Stadt. Die Siedlung, aus der später die Stadt Spandau wurde, entwickelte sich erst im 13. Jahrhundert neben der Burg. Daher wird diese Rechnung in der Stadtgeschichtsschreibung meist als weniger aussagekräftig für das Stadtalter betrachtet.
Archäologische Befunde: Spandau und Berlin sind noch älter als die Urkunden
Die urkundlichen Daten markieren nur den Moment, in dem die Orte schriftlich fassbar werden. Archäologische Funde zeigen, dass beide Städte deutlich älter sind.
Spandau: Slawischer Burgwall seit dem 8. Jahrhundert
Auf dem Gelände der heutigen Zitadelle Spandau befand sich bereits im 8. Jahrhundert eine slawische Siedlung der Heveller. Bis zum Ende des 10. Jahrhunderts entwickelte sich daraus ein befestigter Burgwall. Archäologische Funde belegen, dass sich im 11. Jahrhundert auf dem Gelände der heutigen Zitadelle eine slawische Befestigungsanlage befand. Die Siedlung wurde im 12. Jahrhundert aufgegeben; die Bevölkerung siedelte in das nahe gelegene und neu gegründete Spandau über.
Bei Ausgrabungen wurde 1982 neben einer um 980 aus Holz errichteten Saalkirche die Gussform des „Spandauer Kreuzes“ gefunden. Später fanden die Archäologen auch einen goldenen Thebalring.
Berlin/Cölln: Erste Häuser um 1180
Auch für Berlin liegen archäologische Befunde vor, die deutlich vor die urkundliche Ersterwähnung datieren. Dendrochronologische Untersuchungen von Bauhölzern belegen, dass die ersten Häuser in Berlin und Cölln bereits um 1180 standen, also rund 50 Jahre vor der ersten urkundlichen Erwähnung. Eine verkohlte Bohle, die bei Ausgrabungen gefunden wurde, trägt die Jahreszahl 1198.
Folge für die Altersdifferenz: Rechnet man mit den archäologisch datierten Siedlungsanfängen (Spandau 8. Jahrhundert, Berlin um 1180), wäre Spandau mehrere Jahrhunderte älter als Berlin. Diese Rechnung wird jedoch in der Stadtgeschichtsschreibung nicht verwendet, da sie nicht auf urkundlich fassbaren Gründungsakten, sondern auf archäologischen Befunden basiert, die keine rechtliche Stadtgründung markieren.
Warum es unterschiedliche Zahlen gibt, und welche Methode sinnvoller ist
Die unterschiedlichen Zahlen resultieren aus unterschiedlichen Definitionen von „Stadtgründung“:
- Rechtliche Stadtgründung (Stadtrechte): Diese Methode ist in der Geschichtswissenschaft etabliert, da sie den Moment markiert, in dem eine Siedlung rechtlich als Stadt anerkannt wurde, mit eigenen Privilegien, einer definierten Gemarkung und städtischer Selbstverwaltung. Für Spandau gilt hier 1232, für Berlin/Cölln 1237 → 5 Jahre Differenz.
- Erste urkundliche Erwähnung (Burg / Siedlung): Diese Methode markiert den Moment, in dem der Ort erstmals schriftlich fassbar wird, unabhängig davon, ob er bereits Stadt war. Für Spandau gilt hier 1197, für Berlin/Cölln 1237/1244 → 40 bis 47 Jahre Differenz.
- Archäologische Siedlungsanfänge: Diese Methode basiert auf archäologischen Befunden, die die früheste Besiedlung datieren. Für Spandau gilt hier das 8. Jahrhundert, für Berlin um 1180 → mehrere Jahrhunderte Differenz. Diese Rechnung wird jedoch in der Stadtgeschichtsschreibung nicht verwendet, da sie keine rechtliche Stadtgründung markiert.
Welche Methode ist sinnvoller? Für die Frage „Wieviel älter als Berlin ist Spandau?“ ist die erste Methode (Stadtrechte) am aussagekräftigsten, da sie das Stadtalter betrachtet, also den Moment, in dem beide Orte rechtlich als Städte fassbar wurden. Die zweite und dritte Methode betrachten hingegen das Ortsalter, also den Moment, in dem der Ort erstmals urkundlich oder archäologisch fassbar wurde. Beide Perspektiven sind legitim, führen aber zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Kurz gefasst
- 5 Jahre älter = nach Stadtrechten (1232 vs. 1237). Dies ist die in der Geschichtswissenschaft und Öffentlichkeit dominierende Rechnung.
- 40–47 Jahre älter = nach erster urkundlicher Erwähnung (1197 vs. 1237/1244). Diese Rechnung betrachtet das Ortsalter, nicht das Stadtalter.
- Mehrere Jahrhunderte älter = nach archäologischen Siedlungsanfängen (8. Jahrhundert vs. Um 1180). Diese Rechnung wird in der Stadtgeschichtsschreibung nicht verwendet, da sie keine rechtliche Stadtgründung markiert.



