Zitadelle Spandau – Lärm aus wirtschaftlichen Gründen ist zulässig

Das Berliner Verwaltungsgericht wie einen Eilantrag ab

Eine Anwohnerin am Behnitz hatte wegen des niederfrequenten Lärms eine einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Der Streit mit dem Konzertveranstalter Trinity-Concerts geht nun schon einige Jahre. Gerade m letzten Jahr hatten einige Metal-Konzerte wohl die Grenze des zumutbaren Lärms überschritten. Gerade der niederfrequente Schall soll besonders unangenehm aufgefallen sein. Nach einigen Beschwerden fanden dann Lärmmessungen bei einem Joan Baez Konzert statt…
Ein Schelm, wer Übles dabei denkt…
Von der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz wurden für den Sommer 2010 20 Freiluftkonzerte in der Zitadelle genehmigt.
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts begründete ihr Urteil mit der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung und dem öffentlichen Bedürfnis danach. Demnach darf zukünftig alles was laut ist und Geld einbringt stattfinden – es müssen sich nur genügend Interessenten finden…
Das Gericht sah keine Überschreitung des zumutbaren Rahmens.

Gegen den Beschluss kann bei dem OVG Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

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Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)