Zu viele Wahlplakate im Straßenland

3–5 Minuten

Die Zahl der Wahlplakate nimmt gefühlt unerträgliche Ausmaße an. Bis vor kurzem hingen überall noch Plakate zu den Volksentscheidungen. Eine Parteien haben sich dabei besonders hervorgehoben, gefühlte Wahrheiten in den Vordergrund zu stellen. Von diesen Plakaten hängen immer noch einige (verbotenerweise) im Straßenland, obwohl die längst hätte entfernt sein müssen. Stetig schwindende Inhalte scheinen umgekehrt proportional zur Menge zu sein – eine wahre Materialschlacht. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Berlin hat neue Regeln verkündet, die ab sofort anzuwenden sind. Der Wildwuchs wird dadurch aber nur sehr eingeschränkt verhindert.

Noch immer hängen überall Plakate, die gefühlt Wahlwerbung darstellen. Gerne werden immer wieder auch Wahlplakate zu früh aufgehängt, oder dort, wo keine hängen dürfen. Nach den Wahlen hängen diese z.T. noch wochenlang an den Masten. Im Herbst stehen Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus an und zu den Bezirksverordnetenversammlungen der Bezirke, also auch in Spandau.

Nicht alles, was nach Wahlplakat aussieht, ist auch eines

Das Volksbegehren „Berlin autofrei“ läuft seit Januar 2026 und sammelt bis 8. Mai 2026 Unterschriften für ein Gesetz zur Reduzierung des Autoverkehrs im S-Bahn-Ring (ca. 20.800 eingereicht, Ziel 174.000). Parteien wie CDU und AfD plakatieren dagegen („Auto verbieten verboten“ oder „Kein Alltag ohne Auto“), was subjektiv wie Wahlwerbung wirken kann, aber erlaubt ist. Was die Inhalte der Plakate über die jeweiligen Parteien aussagen, kann sich jede(r) selbst denken. Populismus fordert immer seinen Preis. Die CDU hat die Gelegenheit genutzt, ihren „Auto über alles“-Wahlkampf von 2023 wieder aufzurollen, während Mensch, die zu Fuß oder dem Drahtesel unterwegs sind, ganz offensichtlich nicht zur Zielgruppe gehören.

Kriterien: Wahlwerbung vs. Volksbegehren-Plakate

Kriterium ist der unmittelbare Zusammenhang zum Volksbegehren: Plakate gegen das autofrei-Gesetz gelten als Werbung zum Volksbegehren, nicht als reine Wahlwerbung für die Abgeordnetenhauswahl (20. Sept. 2026). Landeswahlleiter Stephan Bröchler bestätigt: Parteien dürfen Gegenpositionen im Vorfeld formulieren. (§ 11 BerlStrG). Der Spielraum, was denn noch eine Gegenposition sein könnte, wird natürlich ausgereizt.

Neue Regeln zur Beschränkung von Wahlplakaten

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Berlin hat per Rundschreiben Nr. 3/2026 vom 30. März 2026 neue Regeln zur Beschränkung von Wahlplakaten an Lichtmasten angeordnet. Ab April/Mai 2026 gilt in Berlin: Jede Partei oder jeder Bewerber darf pro Laterne höchstens ein Plakat oder ein Doppelplakat aufhängen, um Schilderwälder zu vermeiden und das Gleichbehandlungsgebot zu wahren. Früher gab es bis zu drei Plakate pro Mast.

Regeln für das Aufhängen von Wahlplakaten

In Berlin regelt § 11 Abs. 2a BerlStrG das Aufhängen von Wahlplakaten als Straßensondernutzung mit Genehmigung der Bezirksämter. Ab April/Mai 2026 gilt das Rundschreiben Nr. 3/2026 der Senatsverwaltung für Mobilität: Maximal ein Plakat pro Partei und Laterne.

Ab wann

Plakate dürfen frühestens 7 Wochen vor dem Wahltag aufgehängt werden (z. B. ab 2. August 2026 für Abgeordnetenhauswahl in Berlin). Leider führt der „Kampf um die besten Plätze“ immer wieder zu Verstößen.

Bis wann

Spätestens 1 Woche nach dem Wahltag müssen Plakate entfernt werden; Verzögerungen führen zu Bußgeldern.

Wo erlaubt

  • An Lichtmasten (ohne Verkehrszeichen), Werbetafeln oder genehmigten Flächen.
  • Max. A0-Format, Hochformat, nichtrostende Befestigung; pro Mast 1 pro Partei.

Wo nicht

  • Ampeln, Verkehrsschilder, Gaslaternen, Bäume (außer bezirklichen Ausnahmen), Haltestellen, Denkmalschutzgebiete.
  • Öffentliche Gebäude (Rathäuser, Schulen), Privatgrundstücke ohne Zustimmung.
  • Wahllokale: Am Wahltag (8–18 Uhr) 30 m Umkreis um Zugänge – Wahlwerbung entfernen (§ 28 LWG)
  • Spandauer Altstadt (Fußgängerzone): In der Spandauer Altstadt (Fußgängerzone, Erhaltungsgebiet seit 2016) dürfen Wahlplakate grundsätzlich nicht ohne Sondernutzungsgenehmigung aufgehängt werden – und diese ist unwahrscheinlich wegen Denkmalschutz, Erhaltungsverordnung Altstadt Spandau und Gestaltungshandbuch.

Bußgelder für Verstöße gegen Wahlplakatregeln

Bußgelder für Verstöße gegen Wahlplakatregeln in Berlin (z. B. zu früh/spät aufhängen, ohne Genehmigung oder falscher Ort) richten sich nach § 28 BerlStrG und werden von Bezirksämtern festgesetzt.

Typische Bußgelder

  • Ohne Genehmigung oder falscher Ort: 100–300 € pro Plakat/Standort
  • Zu spät abgehängt: 10–100 € pro Plakat
  • Schwere Verstöße (z. B. Wildplakatierung): Bis zu 10.000 €, plus Entfernungskosten.

Verfahren

Zuerst Mahnung mit Frist zur Beseitigung; bei Nichteinhaltung Bußgeld und ggf. Entfernung durch Amt auf Kosten des Verursachers.

Meldewege

Verstöße gegen Wahlplakatregeln in Berlin (z. B. ohne Genehmigung, falscher Ort oder zu spät abgehängt) melden Sie beim zuständigen Bezirksamt oder Ordnungsämter.

  • Online: Über service.berlin.de oder Bezirksportale
  • App: Ordnungsamt-App für schnelle Meldung mit Foto und Ort.
  • Ordnungsamt Spandau
  • Polizei: Bei akuten Gefahren (z. B. Verkehrssicherheit) oder Straftaten (z. B. Vandalismus).

Tipp

Nennen Sie Standort, Partei und Foto – Ordnungsämter prüfen und verhängen Bußgelder

Die offizielle App „Ordnungsamt-Online“ des Landes Berlin ermöglicht das Melden von Störungen im öffentlichen Raum, inklusive illegaler Wahlplakate, und leitet Meldungen ans zuständige Bezirksamt weiter.

In der App „Ordnungsamt-Online“ melden Sie illegale Wahlplakate als Störung im öffentlichen Raum – die App leitet an das Bezirksordnungsamt weiter.

Wer sich dafür interessiert, welche Meldungen pro Berliner Bezirk verzeichnet werden, schaut einfach bei der Statistik der Ordnungsämter Berlins nach. In Spandau scheint demnach vieles in Ordnung zu sein. Im Vergleich zu anderen Bezirken wird hier wenig an das Ordnungsamt gemeldet. Möglicherweise liegt dies auch daran, dass es einfacher ist, seinen Frust in den „Sozialen“ Medien loszuwerden.

Download-Links App „Ordnungsamt-Online“

Teile deine Liebe