Geldsegen für GSW-Mieter im Falkenhagener Feld? (Illu: Ralf Salecker)

Muss die GSW im Falkenhagener Feld Millionen Euro an ihre Mieter zurückzahlen?

Das Amtsgericht Spandau hält eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2012 in Teilen für formell unwirksam

Geldsegen für GSW-Mieter im Falkenhagener Feld? (Illu: Ralf Salecker)
Geldsegen für GSW-Mieter im Falkenhagener Feld? (Illu: Ralf Salecker)

Ein einzelnes Urteil des Amtsgerichts Spandau könnte möglicherweise Millionenrückzahlungen an die Mieter des GSW im Falkenhagener Feld in Gang bringen. Eine einzelne Mieterin hatte eine Nachzahlungsforderung für das Jahr 2012 in Höhe von 103,16 Euro erhalten. Dagegen wehrte sie sich.

Das Amtsgericht Spandau (Geschäftszeichen: 2 C 50/15) hält die Betriebs- und Heizkostenabrechnung der GSW Immobilien AG im Falkenhagener Feld für das Jahr 2012 in Teilen für formell unwirksam und verurteilt die GSW zur Rückzahlung!

Der Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. (AMV) hatte in einer Pressemitteilung am 28.11.2014 darauf hingewiesen, dass er die Betriebs- und Heizkostenabrechnung der GSW im Falkenhagener Feld für das Jahr 2012 in Teilen für formell unwirksam erachtet. Das Amtsgericht Spandau hat die GSW in einem Versäumnisurteil vom 10.02.2015 zur Rückzahlung von 1146,84 € verurteilt.

Mit Betriebs- und Heizkostenabrechnung vom 28.06.2013 forderte die GSW von Renate B. aus der Westerwaldstraße 1 eine Nachzahlung von 103,16 Euro. Anstatt diesen Betrag nachzahlen zu müssen, erhält sie nun 1146,84 Euro von der GSW zurück. Sie muss keine Kosten für Aufzug, Ungezieferbekämpfung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Versicherungen und Heizung zahlen, da diese Positionen in der streitgegenständlichen Abrechnung vom Amtsgericht Spandau konkludent (also ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten ) für formell unwirksam erklärt worden sind.

Die Wohnanlage, in der Renate B. wohnt, umfasst 1234 Mietverhältnisse. Diese liegen im Böhmerwaldweg, im Ehmweg, in der Frankenwaldstraße, im Hainleiteweg, im Kellerwaldweg, im Knüllweg, in der Steigerwaldstraße sowie in der Westerwaldstraße. Rechnet man den hypothetischen Gesamtrückzahlungsanspruch aller betroffenen Mieter in dieser Wirtschaftseinheit aus, so kommt man auf einen Betrag von rund 1.4 Millionen. Berücksichtigt man gar alle 6 Wirtschaftseinheiten der GSW im Falkenhagener Feld kommen gut 5 Millionen zusammen und das nur für das Jahr 2012.

Der AMV wird nunmehr für diverse weitere Mieter deren Rückzahlungsansprüche gegenüber der GSW geltend machen, und zwar für die Jahre 2012 und 2013.

Mietern wird empfohlen, sich ihre eigenen Betriebs- und Heizkostenabrechnung genau anzuschauen, ob auch bei ihnen Fehler auftauchen. Wer über eine Mieterrechtschutzversicherung verfügt, kann dann versuchen, seine Ansprüche geltend zu machen.

Der AVM fragt sich in diesem Fall, „warum nicht die etablierten Mietervereine in den vergangenen Jahren ihre Mieter motiviert haben, die GSW auf Rückzahlung in Anspruch zu nehmen. Wir konnten es nicht, da es uns erst seit dem 27.09.2014 gibt.“

 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)