Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Asbest in Mietwohnungen – Wie lange noch?

9. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV

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Der 9. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 18.11.2015 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Herr Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecher für Bauen und Wohnen, wird zu dem Thema „Asbest in Mietwohnungen – Wie lange noch?“ ein Kurzreferat halten und danach Fragen der anwesenden Verbraucher beantworten.

Asbest ist krebserregend

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.

Schon 2013 ging das Thema Asbest in Wohnungen durch die Medien. Mögliche Sanierung der damals bekannten Fälle wurde damals auf rund 480 Millionen Euro geschätzt. Solch eine Sanierung dürfen nur Spezialfirmen vornehmen. Asbest wurde in den 1960er Jahren oft in PVC-Bodenfliesen (sog. Floor-Flex-Platten) verarbeitet. Im Außenbereich enthielten Balkonplatten und Balkonkästen erhebliche Mengen an Asbest. Solange die Bodenplatten nicht abgeschliffen, zerbrochen oder angebohrt werden, können auch keine Asbestfasern in die Atemluft gelangen. 1993 wurde Asbest als Baustoff verboten. Baumaterialien daraus müssen als Sondermüll entsorgt werden.

Im März 2015 entschied das Amtsgericht Spandau (Aktenzeichen: 6 C 539/14) dass Mieter einer Wohnung mit mehreren beschädigten und fehlenden asbesthaltigen Bodenfliesen Anspruch auf 25 Prozent Mietminderung haben.

Eine kostenlose Beratung zum Thema Asbest bietet z.B. der Verein Messzelle an der Technischen Universität (Müller-Breslau-Str. 15, 10623 Berlin) an. Beratungszeiten: dienstags und mittwochs von 16 bis 18 Uhr; Tel.: 31425806.

Info-Broschüre zum Thema Asbest als PDF zum Download.

In 48.000 städtischen Wohnungen könnte Asbest vorhanden sein

Der Referent, Herr Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, ist seit 2006 direkt gewählter Abgeordneter im Abgeordnetenhaus von Berlin. Er leitet den Parlamentsausschuss für Bauen, Wohnen und Mieten. Andreas Otto setzt sich seit Jahren wie kein anderer Abgeordneter in Berlin besonders dafür ein, dass in Berlin ein Asbestregister eingeführt wird und eine umfassende Sanierung der Wohngebäude, die Asbestbauteile enthalten, erfolgt. Er kritisiert: „Der Senat hat keinen Fahrplan und weiß auch nicht, wo überall Asbest zu finden ist.“ )

Auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto vom 3.8.2015 (Drucksache 17/16 744), ob der Senat aktuelle Erkenntnisse habe, wie viele Wohnungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und wie viele bei anderen Eigentümern mit Asbest belastet seien, antwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 21.08.2015 wie folgt:

„Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehen aktuell weiterhin von rd. 48.000 Wohnungen aus, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest noch nicht entfernt wurde. Die Bestände sind noch nicht komplett auf Asbest untersucht worden. Daher können es mehr Wohnungen sein. Andererseits bestätigt sich nicht jeder Verdachtsfall. Von anderen Eigentümern liegen keine Angaben vor.“

(http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf)

Auf die Frage, wann der Senat zuletzt die privaten Wohnungseigentümer Berlins (Kapitalgesellschaften, Einzeleigentümer, Fonds, Genossenschaften u. a.) hinsichtlich der Asbestthematik konsultiert, sich nach dem Sanierungsstand erkundigt und Unterstützung angeboten habe, antwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:

„Der Senat hat keine solchen Konsultationen durchgeführt und sieht dafür auch keine Veranlassung, da die Frage des Umgangs mit Bauprodukten in die jeweilige Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer fällt, solange es keine Anlässe für öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen gibt.“

(http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf)

 

Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!

Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV

Asbest in Mietwohnungen – Wie lange noch?

18.11.2015, 19:30 Uhr

Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Referent: Andreas Otto (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecher für Bauen und Wohnen

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