Ausbruch der amerikanischen Faulbrut in Spandau

Erweiterung des Sperrbezirks und Schutzmaßnahmen gegen Seuchenverbreitung

Nachdem in Bienenbeständen in den Ortsteilen Falkenhagener Feld, Hakenfelde und Wasserstadt von Spandau der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt wurde, werden zum Schutz gegen eine Seuchenverbreitung folgende Anordnungen getroffen:

1. Um die befallenen Bienenbestände wurde der bisherige Sperrbezirk erweitert.

Der Sperrbezirk umfasst nun:

  • Norden: Großer Heidesee, Kleiner Heidesee, Hoher Heidesee, Kuhlake, Jagen 18, Johannisstift, Jagen 15, 14, 13, 12, 12, die Havel querend, Gebiete in Tegel Bereich Buntspechtstr., Nußhäherstr., Gerlindeweg
  • Osten: Tegel: Edeltrautweg, Havel querend Richtung Rettungsstation, auf Spandauer Seite Ufer der Havel bis Nordhafen Spandau (Wasserstadt)
  • Süden:   Nordhafen Spandau, Hohenzollernring, Radeland/Kisselnallee, Zeppelinstr./Falkenseer Chaussee
  • Westen: Grenze zu Brandenburg (Landkreis Havelland)

2. Für den Sperrbezirk gilt folgendes:

Jeder Halter von Bienen oder dessen Verfügungsberechtigter hat der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Spandau von Berlin unverzüglich seinen Bestand anzuzeigen, sofern dieser nicht bereits registriert wurde. Dabei sind Angaben über die Anzahl und den Standort der Bienenvölker zu machen.
Alle Bienenvölker und Bienenbestände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ sowie bienendicht verpackt abgegeben werden und Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

  • Weitere Infos und Kontaktstelle:

  • Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Spandau von Berlin
  • Tel.: 90279-2459

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)