Antragstellung von Kita-Gutscheinen in den Sommerferien ist nur schriftlich möglich
Keine gute Nachricht für Spandauer Eltern, die einen persönlichen Antrag im Bereich Kinderbetreuung stellen wollen. Bis Ende August ist aufgrund der angespannten Personalsituation im Jugendamt in Spandau ein erweitertes Informationsangebot in Form einer persönlichen Vorsprache von Antragstellenden für den Bereich Kindertagesbetreuung (Kita, Tagespflege, Hort) nicht möglich.
Anträge auf einen Kitagutschein können z.Zt. ausschließlich per Post, durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses oder durch persönliche Abgabe des Antrages beim Pförtner im Rathaus abgegeben werden.
Die Postanschrift lautet:
- Bezirksamt Spandau von Berlin
- Jugendamt, Kindertagesbetreuung
- Carl-Schurz-Str. 2/6, 13578 Berlin
Wer antragsberechtigt ist und in welcher Form Anträge gestellt werden können, ist den Broschüren, die im Rathaus ausliegen, oder im Internet unter www.berlin.de/sen/bjw/service/formulare/ zu entnehmen.
Telefonische Nachfrage 2x wöchentlich möglich
Für Nachfragen sind die Sachbearbeiter der Kindertagesbetreuung zweimal in der Woche telefonisch erreichbar:
- montags 10.00 – 12.00 Uhr
- mittwochs 10.00 – 12.00 Uhr
- Telefon für Notfälle: 030 / 90279 – 2432
Nachfragen per E-Mail
- kindertagesbetreuung@ba-spandau.berlin.de
Das Jugendamt bittet um Verständnis für diese zeitweise Einschränkung. Ab dem 25. August 2015 finden die Sprechstunden wieder im gewohnten Rahmen statt.