Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

SPD unterläuft Runden Tisch Milieuschutzgebiete in Spandau

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SPD-Anträge Milieuschutzgebiete in der Neustadt I und in der Wilhelmstadt I

Die SPD Spandau hat am 12.03.2018 zwei Anträge (Drucksachen 0726/XX und 0728/XX) zur Einleitung von Voruntersuchungen für die Einrichtung von Erhaltungsgebieten in der Spandauer Neustadt und in der Wilhelmstadt in die Bezirksverordnetenversammlung Spandau eingebracht.

Der räumliche Geltungsbereich des angedachten Milieuschutzgebiets Neustadt I soll das Gebiet rund um den Lutherplatz, begrenzt im Norden durch die Neue Bergstraße, im Westen durch die Schönwalder Straße, im Süden durch die Straße Am Koeltzepark und im Osten durch die Neuendorfer Straße und das Milieuschutzgebiet Wilhelmstadt I soll das Gebiet in der östlichen Wilhelmstadt, begrenzt im Norden durch die Franzstraße, im Westen durch die Pichelsdorfer Straße, im Süden durch die Genfenbergstraße und im Osten durch die Götelstraße umfassen.

Das Bezirksamt Spandau soll jeweils beauftragt werden, die Voraussetzungen zur Einleitung von Voruntersuchungen für die Einrichtung der angedachten zwei Erhaltungsgebiete zu schaffen.

Zur Begründung der beiden Anträge heißt es gleichlautend: „Der Wohnungsmarkt in Berlin wird enger und der Aufwertungsdruck auch in den Bezirken außerhalb des S-Bahn-Rings wird größer. Um die Bevölkerungsstruktur und den bestehenden Wohnraum in bestimmten Gebieten Spandaus vor Umwandlung und baulicher Veränderung zu schützen, wird das Bezirksamt beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass durch entsprechende Voruntersuchungen die räumlichen Geltungsbereiche geklärt werden und sog. „Milieuschutzgebiete“ auch im Bezirk Spandau eingerichtet werden.

„Milieuschutzgebiete“ also soziale Erhaltungsverordnungen haben gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen.

In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen ebenso einer Genehmigung. Sofern durch die Maßnahmen der Schutzzweck der Milieuschutzverordnungen betroffen ist, werden die Maßnahmen versagt.“

Zur Erinnerung

Auf der 3. Kiezversammlung der Deutsche Wohnen/GSW-Mieter im Falkenhagener Feld am 18.01.2018, die vom AMV organisiert und veranstaltet worden ist, wurde der Ruf nach Milieuschutzgebieten in Spandau laut. Auf Vorschlag von Bodo Byszio (Vorstandsvorsitzender Kreisverband Spandau Bündnis90/Die Grünen) vereinbarten daraufhin alle an der Versammlung teilnehmenden Spandauer Politikerinnen und Politiker, einen parteiübergreifenden Runden Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben zu rufen. Die 1. Sitzung des Runden Tisches findet am 14.03.2018 statt.

Sinn des Runden Tisches

Der Runde Tisch soll im Vorfeld von Initiativen und Anträgen in der Bezirksverordnetenversammlung dazu dienen, sich dem Thema parteiübergreifend anzunähern und eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln. Hiermit soll versucht werden, das wichtige Thema “Milieuschutz” vor einer parteipolitischen Auseinandersetzung in der BVV zu bewahren, bevor die Grundlagen, Möglichkeiten und Perspektiven erörtert wurden.

Kommentar der Sprecher der Stadtteilvertretung Wilhelmstadt

„Obwohl wir erst letzten Mittwoch in der STV zusammen sassen, hat die SPD uns mit keinem Wort über diese Anträge informiert oder gar Rücksprache mit uns gehalten. Als extra dafür eingerichtete Bürgerbeteiligung ist das natürlich sehr enttäuschend“, erklärte Emilio Paolini, einer der Sprecher der STV Wilhelmstadt.

Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt es zwar ausdrücklich, dass die Spandauer SPD nunmehr das Thema Milieuschutzgebiete in Spandau für sich entdeckt hat, hält jedoch den Zeitpunkt der beiden Anträge im Interesse der Spandauer Mieterinnen und Mieter für absolut falsch und kontraproduktiv“, sagte der 2. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Jetzt wo ein parteiübergreifender Runder Tisch zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau ins Leben gerufen ist und dieser am 14.03.2018 zum ersten Mal tagt, hätten nicht zwei Tage vorher von der Spandauer SPD Anträge zu diesem Thema in die BVV eingebracht werden dürfen. Nun ist es dank der Spandauer SPD kaum noch möglich, sich dem Thema parteiübergreifend anzunähern und eine gemeinsame Linie für eine politische Umsetzung in der BVV zu entwickeln. Ziel des Runden Tisches sollte es gerade sein, das wichtige Thema “Milieuschutz” vor einer parteipolitischen Auseinandersetzung in der BVV zu bewahren, bevor zuvor die Grundlagen, Möglichkeiten und Perspektiven ausreichend erörtert wurden. Dieses Ziel hat die Spandauer SPD sehenden Auges aus parteipolitischem Kalkül beerdigt, bevor der Runde Tisch seine Arbeit überhaupt aufnehmen konnte. Dieses Verhalten können wir nicht gut heißen; im Gegenteil: Wir verurteilen es als Aktionismus!“, so Eupen.

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