Eine grafische Übersicht zur Berlin-Wahl 2016 vom Büro für Klare Rechtskommunikation

Wahlen am 18. September in Berlin und Spandau

Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!

Eine grafische Übersicht zur Berlin-Wahl 2016 vom Büro für Klare Rechtskommunikation
Eine grafische Übersicht zur Berlin-Wahl 2016 vom Büro für Klare Rechtskommunikation (Illustration/Sketchnote: Büro für Klare Rechtskommunikation hinter diesem LINK gibt es auch eine größere Version)

Die Wahlen in Berlin am 18. September 2016 rücken immer näher. Neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin werden auch die Bezirksparlamente, also die Bezirksverordnetenversammlungen neu besetzt.

Die Partei mit den meisten Stimmen, bestimmt theoretisch den Bezirksbürgermeister. In Spandau hatte bei den letzten Wahlen die CDU die Nase vorne. Eine Wahlgemeinschaft aus SPD und GAL brachte es auf eine größere Summe, so dass sie gemeinsam ihren Bürgermeisterkandidaten durchsetzen konnten.

 

Was wird gewählt? Wer darf wählen?

Das Abgeordnetenhaus und die Bezirks-Verordneten-Versammlung (BVV) werden für die nächsten fünf Jahre gewählt. 21 Parteien stehen in Berlin zur Wahl. Bei den Wahlen zum Abgeordneten-Haus von Berlin wählt man mit der Erststimme (Weißer Stimm-Zettel) einen Wahlkreiskandidaten, mit der Zweitstimme (Blauer Stimm-Zettel) die Landes- oder Bezirksliste einer Partei. Da Spandau in 5 Wahlkreise eingeteilt ist. Gibt es auch 5 unterschiedliche Wahlzettel.

Für die Sitzverteilung (mindestens 130) im Abgeordnetenhaus werden nur jene berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen Zweitstimmen erhalten oder mindestens ein Direktmandat errungen haben.

Bei den Wahlen zur BVV (55 Sitze) gibt es nur eine einzige Stimme (Oranger Stimm-Zettel), nämlich die für eine Partei oder Wählgemeinschaft. In Spandau stehen 2016 9 Parteien oder Wählerinitiativen zur Wahl. Die Kandidaten für die BVV werden nicht direkt, sondern über Listen bestimmt. Wer von den Parteien auf die vordersten Listenplätze gesetzt wird, hat also die größte Chance. Für kleinere Parteien oder Wählgemeinschaften ist es leichter, in die Bezirksparlamente zu kommen. Hier genügen schon 3 Prozent der abgegebenen Stimmen, während für das Abgeordnetenhaus eine 5-Prozent-Hürde gilt.

Anders, als bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen deutlich mehr Personen wählen. Wer mindestens seit dem 18. Juni 2016 in Berlin gemeldet ist, seit dem 7. August 2016 in dem Bezirk gemeldet, in dem man wählt und die deutsche Staats-Bürgerschaft oder die Staats-Bürgerschaft eines EU-Landes besitzt, darf wählen gehen.

 

Warum überhaupt wählen gehen?

Eigentlich sollte sich diese Frage niemand stellen. Es gibt Personen und/oder Parteien, die die Überzeugung vertreten, Wahlen brächten nichts. Also lohne es sich auch nicht, zur Wahl zu gehen. In Deutschland sind einst Menschen dafür gestorben, weil sie für ein allgemeines Wahlrecht eintraten – anderswo sterben aktuell Menschen, weil sie für dieses wichtige Recht kämpfen. Bei uns wird das Wahlrecht von einigen für ein überflüssiges Luxusgut gehalten. Manch einer wünscht sich sogar einen „starken Mann“, der „mutige Entscheidungen“ fällt. Demokratie scheint nicht mehr viel Wert zu sein. Anstelle einer Wahl zwischen „Pest und Cholera“ wird dann aus Protest „Pest und Cholera“ gewählt. Klare Ergebnisse sind so nicht zu erzielen. Ein Ergebnis eines solchen Wahl-Verhaltens steht schon jetzt fest: Die Große Koalition aus SPD und CDU wird es zukünftig nicht mehr geben können. Dafür reichen wohl die Stimmen nicht mehr.

In der repräsentativen oder indirekten Demokratie entscheidet das Volk nicht direkt. Vielmehr wählt es Vertreter, die dann aber eigenverantwortlich entscheiden. Das gefällt nicht jedem. Vor allem dann, wenn schnelle, manchmal sogar populistische Entscheidungen auf die Schnelle getroffen werden sollen – Politik auf Stammtischniveau. Theoretisch sollen Politiker kompetente und wohldurchdachte Entscheidungen treffen, ohne sich von fremden Interessen leiten zu lassen. Das ist leider nicht immer der Fall.

Eine geringe Wahlbeteiligung nützt meistens den Extremisten, denn die gehen meist wählen. Wenn Sie also nicht andere für sich entscheiden lassen wollen, sollten Sie wählen gehen. Wahlverweigerung bedeutet auch, alles hinzunehmen oder gutzuheißen, was geschieht. Auch wenn es schwer fällt, manchmal ist ein guter Kompromiss, das „kleinere Übel“ zu wählen. Jede nicht abgegebene Stimme senkt die Legitimierung der Volksvertreter.

Wer auf sein demokratisches Wahlrecht verzichtet, verschenkt seine Möglichkeit mitzubestimmen – so beschränkt die Einflussmöglichkeiten auch erscheinen mögen. Dabei gibt man seine Verantwortung vollständig an andere ab, die Entscheidungen treffen. Gefallen einem dann die getroffenen Entscheidungen nicht, sollte man anschließend nicht meckern. Manchmal verlaufen Wahlen extrem knapp, dann zählt jede einzelne Stimme.

 

Was geschieht, wenn ich nicht wähle oder den Wahlzettel ungültig mache?

Den Wahlzettel ungültig machen ist für manche eine Form, ihren Unmut über bestehende Verhältnisse zu dokumentieren. In Berlin werden bei der Berechnung der Fünf-Prozent-Hürde alle abgegebenen, also auch die ungültigen Stimmen mitgezählt.

Parteien bekommen für jede Wählerstimme Geld. Maximal sind dies 85 Cent, wenn sie bei der Wahl mehr als 0,5 Prozent der Stimmen erreichen. Nun könnte man denken, dass eine Wahlverweigerung den Parteien schadet. Da es aber eine Obergrenze für die Parteienfinanzierung gibt, machte sich dies meist nicht bemerkbar. Einzig 2013 wurde diese Obergrenze erstmals unterschritten, so dass weniger Wähler auch etwas weniger Geld bedeutete.

 

Was bewirkt eine geringe Wahlbeteiligung?

Eines vorneweg. Es gibt keine Mindestwahlbeteiligung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus oder den Bezirksverordnetenversammlungen.

Rechenbeispiel: Nehmen wir an, es gibt 100 Stimmen. Um die 5-Prozenthürde zu erreichen wären folglich 5 Stimmen notwendig. Kommen nun nur 80 Stimmen zusammen, dann genügen schon 4 Stimmen für den Einzug in das Abgeordnetenhaus. Kommt nur eine einzige Stimme hinzu, reichen diese vier Stimmen nicht mehr. Je geringer die Wahlbeteiligung, umso leichter kommen die kleinen Parteien ans Ziel.

Nun wählen aber nicht nur eine Handvoll Menschen, sondern sehr viel mehr. Bei einer großen Zahl von Wählern tritt der gerade genannte Effekt natürlich nur noch wenig in Erscheinung. Trotzdem können einzelne Stimmen entscheidend sein, wenn das Wahlergebnis fast gleich für mehrere Parteien ausfällt. Welche Partei dann die Mehrheit erhält, kann durchaus an einer einzelnen Stimme hängen.

Wer meint, den Parteien weh zu tun, wenn nicht gewählt wird, der irrt. Es sind dann einfach weniger Wähler, die über die gleiche Anzahl an Mandaten entscheiden. Eine andere Politik ist nur dann zu erreichen, wenn bewusst eine andere Partei gewählt wird. Dabei lohnt es schon, einmal einen Blick in das jeweilige Wahlprogramm zu werfen. Nur Leichtsinnige oder Gleichgültige würden die Katze im Sack kaufen.

 

Wen soll ich wählen?

Diese Frage kann sich jeder nur selbst beantworten. Eine kleine Hilfe auf dem Weg zur Entscheidung liefert der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung.

Der Benutzer bezieht zu 38 politischen Thesen zunächst mit den drei Antwortmöglichkeiten „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“ Stellung. Anschließend kann man beliebig vielen Thesen doppeltes Gewicht geben. Es besteht auch die Möglichkeit, Thesen zu überspringen und später oder gar nicht zu bewerten. Schließlich muss man sich für bis zu acht Parteien entscheiden, für die eine Auswertung vorgenommen werden soll.

Die eigenen Stellungnahmen werden dann mit den autorisierten Antworten verschiedener Parteien verglichen. Als Auswertung erhält man ein Balkendiagramm, das zeigt, mit welcher Partei man wie stark übereinstimmt sowie eine Tabelle mit dem detaillierten Vergleich der eigenen Antworten mit den Aussagen der ausgewählten Parteien. Quelle: Wikipedia)

In Mecklenburg-Vorpommern verweigerten sich CDU und SPD dem Wahl-O-Maten. Andere schufen eine „Alternative“. Das Ergebnis ist ein tendenziöses Ersatzprodukt, welches von einem Sympathisanten der rechten Szene verantwortet wird. Dort sind nur zwei Ergebnisse möglich: Man ist AfD-Wähler – oder nicht… Ein Schelm, der Übles dabei denkt.

Rechter Wahlometer, der nur schwarz oder weiß kennt.
Rechter Wahlometer, der nur schwarz oder weiß kennt.

 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)