Besser durch den Winter mit neuem Gesetz

CDU-Fraktion Spandau lud zur Diskussion zum neuen Winterdienstgesetz

Winter ist kein Notfall. Auf einen harten Winter mit Schnee und gefährlicher Eisglätte wie im Jahr 2009/2010 muss man jedoch gut vorbereitet sein. So weit die Theorie. Die CDU-Fraktion lud am Dienstag zu einer Diskussion, um zu klären, was sich mit dem neuen Winterdienstgesetz verändert hat und welche Probleme und Fragen für Haus- und Grundstücksbesitzer aufgetreten sind.

Nur noch einige schmuddelige Schneehügel an den Straßenrändern und Eisbuckel zeugen vom gerade eben vergangenen Winterchaos in Spandau. Eingedenk der Versäumnisse aus dem Winter 2009/2010 und der durchaus rechtzeitigen Ankündigung der sehr kalten und schneereichen Wetterlage im Dezember 2010 hätte vieles besser laufen müssen.
Die schlechten Erfahrungen 2009/2010 führten zu einer Änderung des Berliner Winterdienstgesetz. Die 7. Novelle des Straßenreinigungsgesetzes wurde am 11. November 2010 beschlossen und am 1. Dezember veröffentlicht. Zwei wichtige Punkte sind darin besonders hervorzuheben. Alle Haltestellenbereiche von Bussen sowie die Fußgängerzonen wurden unter die Verantwortung der BSR gestellt. Grundstückseigentümer tragen jetzt die Verantwortung für eine ausreichende Schnee- und Glättebekämpfung – nicht die beauftragten Räumfirmen.
Als Gesprächspartner standen im Bürgersaal im Rathaus Spandau u. a. Carsten Röding, Stadtrat für Bauen, Planen und Umweltschutz im Bezirk Spandau, Elke Gassert, Leiterin des Ordnungsamts Spandau, Michael Henkel, Vorsitzender des Grundbesitzervereins Spandau, Matthias Brauner, der wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, ein Vertreter der BSR und ein Vertreter einer Schneebeseitigungsfirma zur Verfügung.
Der Bürgersaal war gut gefüllt. Fast tropische Temperaturen herrschten, während ein eisiges Thema auf der Tagesordnung stand. Eine kurze Vorstellungsrunde stellte die Gesprächspartner vor. Deren Tenor war recht einhellig. Das neue Winterdienstgesetz war zu schnell und unausgegoren verabschiedet worden. Weder hätten die ausführenden Betriebe Zeit gehabt sich darauf entsprechend vorzubereiten, noch seinen diese in der Lage gewesen, die zusätzlichen Kosten, bei vertragsgemäßer Leistung an den Kunden weiter zu geben. Auch ein wenig Selbstkritik wurde laut. Die Leistung in der Schneebeseitung im Bezirk sei sehr verbesserungswürdig. Besser als im Chaos-Jahr davor sei es an einigen Stellen durchaus gewesen.
Einige Grundstücksbesitzer schilderten ihre Erfahrungen mit nicht erbrachten Leistungen durch die Winterdienst-Firmen und deren ignorantes Verhalten den Kunden gegenüber. Sie sahen sich vor dem Dilemma, Geld für eine nicht erbrachte Leistung bezahlt zu haben, für die sie selbst in der rechtlichen Verantwortung stehen, dann mit einem Bußgeld belegt werden, um zum Schluss auch noch einen Anwalt zu bezahlen, der beides regeln soll.
Aus der Perspektive von Fußgängern kamen zahllose Beispiele von vereisten Bushaltestellen und Gehwegen, die auch in zentralen Bereichen nicht geräumt waren. Autofahrer beklagten sich über zugeschneite Straßen. Gerade alte und in ihrer Bewegung eingeschränkte Menschen hatten unter vereisten Wegen und hoch aufgetürmten Schneebergen enorm zu leiden.
Die BSR sah sich der Kritik ausgesetzt ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen zu sein, oder ihre beauftragten Subunternehmer unzureichend kontrolliert und unter Druck gesetzt haben. Mangelnde Kontrolle war ein Vorwurf, dem sich auch das Ordnungsamt stellen musste.
BSR und Ordnungsamt agierten nach eigenen Angaben an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. 40 Angestellte des Ordnungsamtes waren im Dreischichtbetrieb unterwegs gewesen, um allen Anzeigen nachzugehen. Konnten sie nach dem alten Gesetz schnell eine verantwortliche Reinigungs-Firma ausfindig machen, war nun häufig guter Rat teuer. Die Ermittlung des verantwortlichen Besitzers gestaltete sich schwierig.
Im Laufe der Zeit kochten die Emotionen hoch. Häufige Zwischenrufe und verbale Angriffe gegen unliebsame Fragesteller nahmen zu. Das Wissen, einerseits in der Pflicht zu sein und andererseits sein Recht nicht bekommen zu können empfanden viele als sehr unbefriedigend. Offensichtlich hat das verbesserungswürdige Gesetz eine Situation geschaffen, die zukünftig noch die Gerichte beschäftigen wird.
Ein jeder wünscht sich dort wo er wohnt oder geht optimale Wegverhältnisse. Ein Wunsch, der unter den vergangenen Winterbedingungen nicht zu erfüllen war. Räumdienste können – gerade bei länger anhaltenden Schneefällen – nicht überall gleichzeitig oder rechtzeitig Schnee und Eis beseitigen. Der gerade geräumte Weg kann eine halbe Stunde später wieder zugeschneit sein. Schnell entstände so der Eindruck nicht erbrachter Leistung.
Nicht alle Wege werden gleich behandelt. Es gibt eine Hierarchie in der Reinigung. Ganz am Ende stehen die Radwege. Auch wenn Radfahrer ein verbrieftes Recht auf freigeräumte Wege haben, stand doch die Forderung im Raum, sie müssten im Winter darauf verzichten, schließlich wäre es zu gefährlich. Was ist aber mit denen, die beruflich oder privat auf ihr Fahrrad angewiesen sind? Aus praktischen Gründen scheint die Forderung durchaus nachvollziehbar. Konsequenterweise könnte man Autofahrer ebenso in die Pflicht nehmen.
Es gab auch Stimmen, die mehr Eigeninitiative forderten. Unabhängig von Rechten und Pflichten, wäre es doch wünschenswert, selbst aktiv zu werden und Verantwortung zu übernehmen. Jeder so, wie er kann – mit Schneeschaufel und Besen.
Das Schlusswort von Matthias Brauner, mit seiner deutlichen Attacke gegen den „verantwortlichen Wowereit-Senat“ und dem Hinweis, man müsse im Herbst nur die CDU wählen, um die Probleme zu lösen, erhielt nicht den gewünschten Beifall.
Im Großen und Ganzen wurden einige Fragen geklärt, andere blieben unbeantwortet, was nicht unbedingt in der Verantwortung der Diskussionspartner lag. Ein Schnee-Tisch im Sommer soll dabei helfen, für den nächsten Winter besser gewappnet zu sein.

Ralf Salecker

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)