Rathaus Spandau

16.Generationen-BVV 2024 – ältere und jüngere Spandauer*innen sind gefragt

Eine Gelegenheit dazu ist die 16.Generationen-BVV am 26. Juni 2024

Rathaus Spandau: Blick vom Stabholzgarten (Foto: Ralf Salecker)
Rathaus Spandau: Blick vom Stabholzgarten (Foto: Ralf Salecker)

Die Bezirksverordneten in Spandau stellen sich den Anliegen der jungen sowie der älteren Einwohnerinnen und Einwohner. Am 26. Juni 2024 können Unter-21-Jährige und Über-60-Jährige aktiv mitwirken.

Um rege Beteiligung wird Jahr für Jahr zur Generationen-BVV im Rathaus Spandau gebeten. Die Teilnahme ist – besonders bei der jungen Generation – eher bescheiden, wenn auch oft besser, als zur Einwohnerfragestunde in der Bezirksverordnetenversammlung. Die Anfragen der Generationen-BVV sind nicht besonders spektakulär. Das müssen sie auch nicht. Sie zeigten die alltäglichen Probleme auf, denen junge und ältere Menschen im Bezirk begegnen. Schnelle Lösungen der angesprochenen Probleme sind nur selten zu erwarten – aber nicht unmöglich. Es lohnt also durchaus, diese Möglichkeit zur direkten politischen Beteiligung an bezirklichen Entscheidungsprozessen zu nutzen.

16.Generationen-BVV

Der Ältestenrat der Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat sich erneut darauf verständigt, dass am 26. Juni 2024 um 17 Uhr im Bezirk Spandau die 16.Generationen-Bezirksverordnetenversammlung (Generationen-BVV) im Bürgersaal des Rathauses Spandau stattfinden wird. Das Motto lautet auch diesmal wieder: „Alt und Jung gemeinsam für Spandau!“ Als Zeichen der direkten Bürgerbeteiligung konnten Senioren und Jugendliche oder junge Erwachsene Anträge und Anfragen in die BVV einbringen.

 

Engagement der Spandauer Bürgerinnen und Bürger gefragt

Beteiligen können sich wie gewohnt Bürgerinnen und Bürger Spandaus, die zur Sitzung das 60. Lebensjahr vollendet haben, und Spandauer Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr – als Einzelpersonen oder organisiert als Gruppen, Schulklassen oder Freizeitvereine. Je Person oder Gruppe können maximal zwei Anträge oder zwei Anfragen schriftlich dem Bezirksverordnetenvorsteher bis Dienstag, 11. Juni 2024, 10:00 Uhr, vorgelegt werden:

Bezirksamt Spandau von Berlin

  • Büro der Bezirksverordnetenversammlung
  • Carl-Schurz-Str. 2/6
  • 13578 Berlin
  • oder per E-Mail an: bvv@ba-spandau.berlin.de.

Interessierte sind gebeten, das Geburtsdatum bzw. -jahr und eine Telefonnummer bzw. Mailadresse für eventuelle Rückfragen anzugeben – Messenger sind aus Erwägungen des Datenschutzes im Bezirksamt nicht zulässig und entsprechende Nachrichten können nicht sachgerecht archiviert werden.

Jedes Thema muss bezirkliche Belange umfassen. Die Teilnehmenden sollen konkrete Anliegen als Ersuchen formulieren. Anträge müssen den Eingangssatz „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:“ beinhalten. Eine Begründung ist von Vorteil, um das Anliegen näher zu beschreiben. Neben Ersuchen sind Anfragen erwünscht. Der Eingangssatz lautet „Ich frage das Bezirksamt:“.

Als Muster können die Anträge ab TOP 8 bzw. die Anfragen ab TOP 16 der Sitzungen der BVV dienen. Seit 2001 sind die Sitzungen mit den Drucksachen online verfügbar unter https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/si010.asp. Die letzte Generationen-BVV fand am 18. Mai 2022 statt (https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/to010.asp?SILFDNR=5122).

2023 fiel die geplante Generationen-BVV aus, weil nach der gerichtlich angeordneten Wahlwiederholung die Ausschüsse neu gebildet werden mussten und ein neues Bezirksamt zu wählen war.

Die regulären Anträge und Anfragen der Fraktionen und der Einzelverordneten entfallen in dieser Sitzung.

 

Rederecht und weitere Diskussionen

Die gewählte Seniorenvertretung wird die Anträge und Anfragen der Personen ab 60 Jahren sichten. Andererseits werden die jugendpolitischen Beauftragten der Fraktionen die von den Jugendlichen eingereichten Anträge und Anfragen prüfen.

In der BVV-Sitzung am 26. Juni 2024 erhalten die Verfasserinnen und Verfasser der Anträge bzw. Anfragen das Rederecht. Die Redezeit beträgt pro Antrag oder Anfrage bis zu fünf Minuten. Die in der BVV vertretenden Fraktionen haben ebenfalls eine Redezeit von fünf Minuten pro Antrag oder Anfrage.

Ersuchen werden später in den Fachausschüssen wie Anträge aus den Fraktionen weiter erörtert. Dazu erhalten die Absenderinnen und Absender jeweils Einladungen und erneutes Rederecht, um im Gespräch mit den Fachpolitikern des Bezirks die beste Fassung der Ersuchen zu erstellen. Abschließend erfolgt eine Beratung und Abstimmung in einer weiteren Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau.

Sollten die Ersuchen angenommen werden, hat das Bezirksamt zur Umsetzung innerhalb von zehn Wochen einen Statusbericht abzugeben. Diese Berichte des Bezirksamtes werden veröffentlicht, teilt Vorsteher Christian Heck mit. Sie sind der Fortschreibung der BVV-Drucksachen zu entnehmen. „Was aus jedem einzelnen Bürgeranliegen geworden ist, ist transparent und für jedermann einsehbar“, sagt Christian Heck. Er sieht in den Ersuchen aus der Einwohnerschaft belebende Impulse für die Bezirkspolitik.

Die Beantwortung von Anfragen erfolgt mündlich in der Sitzung der BVV. Sollten die anfragenden Personen oder das Bezirksamt eine schriftliche Beantwortung wünschen, hat das Bezirksamt dafür drei Wochen Zeit.

 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)