Rathaus Spandau (Foto: Ralf Salecker)

Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger in Spandau

Einwohnerfragestunde im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlungs-Sitzungen (BVV)

Seit dem 15. Juli 2005 haben die Bürger Spandaus eine erweiterte Möglichkeit, sich an kommunalpolitischen Entscheidungen der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und des Bezirksamtes zu beteiligen. Die Sitzungen der BVV sind öffentlich (es gibt zwei Zuschauertribühnen) und finden einmal monatlich mittwochs ab 17.00 Uhr im Rathaus statt. Leider wird diese Möglichkeit der kommunalen Beteiligung durch die Spandauer zur direkten Ansprache des Bezirksamtes nur sehr spärlich genutzt. Immer wieder kommt es vor, dass es keinen einzigen Beitrag zur Einwohnerfragestunde gibt. Dabei gibt es kaum eine andere vergleichbare Gelegenheit im Bezirk, sein Anliegen einer breiten politischen Öffentlichkeit vorzustellen. Eine Erweiterung der Einwohnerfragestunde ist die einmal jährlich stattfindende Generationen-BVV.

Wie funktioniert eine Einwohnerfragestunde in Spandau?

Da die Befragten eine Chance haben müssen, die Fragen auch beantworten zu können, ist eine rechtzeitige schriftliche Einreichung notwendig. Spätestens 14 Tage (mittwochs) vor der Sitzung der BVV sind diese schriftlich bis 10.00 Uhr im Büro des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung Spandau einzureichen.

Es ist nachvollziehbar, dass in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nur eine thematische Angelegenheit mit höchstens fünf Fragen behandelt werden kann. Die Fragen sollen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Ebenfalls klar ist, dass es sich um Themen handeln muss, die den Bezirk betreffen.

Zu Beginn jeder BVV-Sitzung können interessierte Bürger 30 Minuten lang ihre Fragen stellen. Fragen stellen dürfen alle, die in Spandau ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz haben. Dabei dürfen persönliche Fragen an den Bürgermeister und die Bezirksstadträte gestellt werden. Erläuternde Texte sind nicht zugelassen. Nachfragen sind gestattet, wenn die Antworten nicht befriedigend ausfallen.

 

Abgabe der Vorschläge bis 10.00 Uhr

  • im BVV-Büro,
  • Rathaus Spandau, Zimmer 208

Ort der BVV

  • Sitzungssaal der Bezirksverordnetenversammlung in Spandau
  • Rathaus Spandau
  • Carl-Schurz-Straße 2/6
  • 13597 Berlin
  • 2. Etage
  • 17.00 Uhr

Büro der Bezirksver-ordnetenversammlung

Frageberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Spandau haben. Ein Thema darf dabei mit maximal fünf Fragen behandelt werden. Natürlich muss es sich um ein Thema handeln, welches mit dem Bezirk Spandau zu tun hat. Kurze Fragen, die kurze Antworten ermöglichen sind gerne gesehen.

Wer zuerst kommt … – dies gilt auch hier. Der Vorsteher der BVV setzt die Fragen in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnungsliste. Vom Fragesteller können sie dann – ohne Begründung (!) – mündlich vorgetragen werden. Von den entsprechende Bezirksamtsmitgliedern werden die Fragen anschließend beantwortet. Eine kurze Aussprache schließt sich an. Es können von der Fragestellerin/dem Fragesteller drei Zusatzfragen gestellt werden.
Ist der Fragesteller am Sitzungstag der BVV verhindert, wird die Frage nicht behandelt. Bei zwingenden Gründen für die Abwesenheit kann ein Stellvertreter bestimmt werden.
Manchmal können nicht alle Fragen in den zur Verfügung stehenden 30 Minuten behandelt werden. Offen stehende Fragen werden dann schriftlich beantwortet.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)