Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

AMV startet Online-Petition „Mietpreisbremse verschärfen“

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Verschärfung der Mietpreisbremse und hat hierzu am 02.06.2017 seine Online-Petition „Mietpreisbremse verschärfen“ gestartet (Hier geht es zur Petition)

In vielen deutschen Städten steigen die Mieten bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen überdurchschnittlich stark an. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im April 2015 das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) verkündet. Das Gesetz gilt seit dem 01.06.2015 in ganz Deutschland. Über die Umsetzung der Mietpreisbremse entscheidet jedes Bundesland individuell. Berlin war die erste Stadt, in der die Mietpreisbremse eingeführt wurde. Sie gilt dort seit dem 01.06.2015. Zum Stichtag 31.12.2016 galt die Mietpreisbremse in 313 Gemeinden.

Inzwischen steht fest: Die Mietpreisbremse ist gescheitert. Sie funktioniert nicht. Sie ist vom Bundesgesetzgeber völlig unzureichend und misslungen gestaltet worden. Die Wiedervermietungsmieten steigen ungebremst weiter. Das Wohnen zu bezahlbaren Mieten ist in vielen Städten bedroht. Die Mietpreisbremse bremst nicht. Die meisten Vermieter halten sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Mieter sind mit den komplizierten und intransparenten gesetzlichen Regelungen überfordert. Eine von der grünen Bundestagsfraktion beauftragte Studie „Finanzielle Lasten für Mieter durch Überschreitung der Mietpreisbremse“ von miettest e.V. belegt die Wirkungslosigkeit der Mietpreisbremse:  Mieter zahlen pro Jahr 310 Millionen Euro zu viel Miete. Das Gutachten beziffert die „Verletzungsquote“ der Mietpreisbremse-Vorschriften mit bundesweit 44 Prozent. Das heißt, bei fast jedem zweiten Wohnungsangebot liegt ein Gesetzverstoß zugrunde.

„Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, irrt, wenn sie glaubt, die Mietpreisbremse funktioniere“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., RA Uwe Piper. „Der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Berliner Bundestagsabgeordnete, Dr. Jan-Marco Luczak, verteidigt die Mietpreisbremse zu Unrecht, wenn er argumentiert, „Mieter können eine überhöhte Miete rügen und die zu viel gezahlte Miete auch zurückverlangen – das ist gut und richtig“, meint Piper. „Das Rügerecht ist gerade nicht ausreichend und schützt die Mieter nur unzureichend, wie die Praxis zeigt“, so Piper.

„Es muss unverzüglich durch den Bundesgesetzgeber gegengesteuert werden“, fordert Piper. „Er darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie die Mietpreisbremse von Vermietern im großen Stil ignoriert und verletzt wird und die Mieterinnen und Mieter auf den angespannten Wohnungsmärkten vor ungesetzlichen Mieten kaum geschützt sind“, äußerte Piper. „Die Mietpreisbremse muss im Interesse der Mieterinnen und Mieter verschärft werden. Es ist Zeit für mehr soziales Wohnen. Denn Wohnen kommt vom althochdeutschem Wonen und heißt zufrieden sein“, argumentierte Piper.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert: „Vermieter müssen in Zukunft gesetzlich verpflichtet sein, vor Beginn eines Mietverhältnisses Auskunft zu erteilen, wie hoch die Miete des Vormieters war. Unter Verletzung der Mietpreisbremse verlangte Mieten müssen von Anbeginn des Mietverhältnisses an erstattet werden. Die Ausnahmetatbestände der gesetzeswidrigen Vormieten, der umfassenden Modernisierung, der möblierten Wohnungen sowie der Wiedervermietung von Neubauwohnungen müssen ersatzlos abgeschafft werden. Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse muss als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld sanktioniert werden.“

„Nur eine abschreckende Mietpreisbremse motiviert zur Einhaltung und führt damit zu einem langsameren Mietenanstieg“, schließt Piper.

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