Die Ausbreitung des Coronavirus gefährdet Gesundheit und Wirtschaft zugleich. Viele Unternehmen werden vor große Herausforderungen gestellt. Im Folgenden sind in einer fortwährend aktualisierten Übersicht Unterstützungsmaßnahmen wie Überbrückungskredite, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen sowie Maßnahmen wie z.B. Kurzarbeit aufgelistet.
Diese bilden eine erste Orientierung für Ihre aktuellen Fragestellungen.
Stundung von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt
Kontaktieren Sie gemeinsam mit Ihren Steuerberatungsbüro Ihr zuständiges Finanzamt, um eine Aussetzung der Steuervorauszahlungen zu beantragen. Um eine vorläufige Aussetzung der Zahlungen zu erwirken, sollten Sie sich Firmen vorzugsweise per E-Mail bei ihrem zuständigen Finanzamt melden.
Kurzarbeit aufgrund der Pandemie
Kurzarbeitergeld kann unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.
Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Hinweise dazu erhalten Sie unter diesem Link.
Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen diese zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
Ihre Kontaktdaten für den Bereich Spandau:
- Agentur für Arbeit Spandau, Wohlrabedamm 32, 13629 Berlin
- Telefon 0800 45555-20 (Arbeitgeberservice) Der Anruf ist für Sie kostenfrei.
Bürgschaftsbank Berlin | Bürgschaften für Finanzierungen
Die Bürgschaftsbank Berlin informiert aktuell und ausführlich über Soforthilfen und die erforderlichen Unterlagen. Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro wird die Entscheidung, ob eine Bürgschaft gewährt werden kann, innerhalb von drei Arbeitstagen getroffen.
oder über das zusätzlich geschaltete Portal Finanzierungsermöglicher
Investitionsbank Berlin | Liquiditätshilfe
Die Liquiditätshilfen BERLIN richten sich direkt an Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das zur Verfügung stehende Darlehnsprogramm öffnet sich im Zuge der Corona-Epidemie an weitere betroffene Branchen.
Überbrückungshilfen der Bundesregierung
Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Informationen für Freiberufler und Selbstständige, die aufgrund von Notlagen Leistungen zur Existenzsicherung beantragen müssen.
- Neuantragstellung Arbeitslosengeld II
- Finanzieller Notlage
- Kurzfristiger Energieabschaltung bzw. Räumungsklage
- Kostenübernahme für ein Wohnheim / drohender Obdachlosigkeit Alle notwendigen Formulare finden Sie vorab unter folgendem Link
Nutzen Sie auch den angebotenen e-Service der Arbeitsagentur.