Die Beantragung der Zuschüsse des Landes Berlin und des Bundes erfolgt gemeinsam in einem Formular.
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- Halten Sie dazu bereit:
- Angaben zur Firma (Name, Straße, PLZ, Rechtsform)
- Ausweisdokument
- Steuernummer
- Bankverbindung
Antragsberechtigt sind:
- Gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin
Die Höhe der Soforthilfe beträgt:
- für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
- für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln
Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.
Bitte beachten Sie, bei allen Hilfsprogrammen muss belegt werden, dass der Betrieb vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen ist.
Auf Ebene des Landes Berlin
hat die Investitionsbank Berlin ein neues Zuschuss-Programm aufgelegt, das ab Freitag (27. März) 12:00 Uhr online zu beantragen ist.
Es richtet sich an Einzelunternehmer, Freiberufler, Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern.
- Angaben zur Firma (Name, Straße, PLZ, Rechtsform)
- Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) letzten fünf Ziffern
- Steuernummer
- Bankverbindung der Firma – IBAN Nummer
Die Bedingungen:
- Es muss nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist.
- Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden.
- Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche.
Auf Ebene des Bundes
- bis zu 5 Beschäftigte bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate
- bis zu 10 Beschäftigte bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate
Die Bedingungen: