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Zuschüsse für Einzel- und Kleinunternehmen

Die Beantragung der Zuschüsse des Landes Berlin und des Bundes erfolgt gemeinsam in einem Formular.

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  • Halten Sie dazu bereit:
  • Angaben zur Firma (Name, Straße, PLZ, Rechtsform)
  • Ausweisdokument
  • Steuernummer
  • Bankverbindung

Antragsberechtigt sind:

  • Gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
  • für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.

Bitte beachten Sie, bei allen Hilfsprogrammen muss belegt werden, dass der Betrieb vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen ist.

Auf Ebene des Landes Berlin
hat die  Investitionsbank Berlin ein neues Zuschuss-Programm aufgelegt, das ab Freitag (27. März) 12:00 Uhr online zu beantragen ist.
Es richtet sich an Einzelunternehmer, Freiberufler, Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern.

Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden.
 
Die Antragstellung (erst ab Freitag 27.03.2020, 12 Uhr möglich):
Es müssen keine Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen werden, sondern folgende Angaben sind Pflicht:
  • Angaben zur Firma (Name, Straße, PLZ, Rechtsform)
  • Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) letzten fünf Ziffern
  • Steuernummer
  • Bankverbindung der Firma – IBAN Nummer
Nach Absenden des Antrags soll der Zuschuss nach ca. drei Tagen ausgezahlt werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Prüfung (IBAN, Steuernummer und Dublettenprüfung). 
 
Die Bedingungen:
  • Es muss nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist.
  • Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden.
  • Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche. 

Auf Ebene des Bundes

Eine Soforthilfe (Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten wurden von der Bundesregierung beschlossen.
  • bis zu 5 Beschäftigte bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate
  • bis zu 10 Beschäftigte bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate 

Die Bedingungen:

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen nach dem 11. März 2020 eingetreten sein.
Der Zuschuss (ergänzend zum Länderprogramm) dient zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen (u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.).
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)