Erste Stationen sind die Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde und das Klubhaus Spandau
Das Klubhaus Spandau und das Quartiersmanagement Falkenhagener Feld Ost freuen sich, das Deutsche Rote Kreuz am 25. Und 26. Oktober mit seinem mobilen Impf-Team vor Ort zu haben.
Schon am 8.10.2021 ist er von 13:00 bis 19:00 Uhr vor der Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde, Im Spektefeld 26, 13589 Berlin.
Seit Anfang Oktober sind in Berlin, beauftragt von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, vier doppelstöckige Impfbusse im Einsatz, um den Bürgerinnen und Bürgern Berlins ein bewegliches Impfangebot zu machen. Die Berliner Tafel e.V. beteiligt sich an der Impfbus-Aktion.
- Montag, den 25. Oktober 2021, 9.00 – 15.00 Uhr
- Dienstag, den 26. Oktober 2021, 9.00 – 15.00 Uhr
- Ort: Westerwaldstr. 13, 13589 Berlin, vor dem Klubhaus
- Weitere Orte und Termine der Impfbusse
Alle Berlinerinnen und Berliner ab 12 Jahren können sich kostenlos gegen Corona impfen lassen. Geimpft wird der Impfstoff Moderna. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Die rollstuhlgerechten Impfbusse bieten Platz für jeweils zwei Impfkabinen, für die Impfstoffaufbereitung, Dokumentationsplätze sowie einen Nachbeobachtungsbereich für die Impfgäste. Ärzt*innen, pharmazeutisch-technische Assistenzen, Mitarbeiter*innen der Hilfsorganisationen sowie Ordner*innen werden im Einsatz sein, sodass rund zwanzig Personen pro Stunde geimpft werden können.
Das Impfangebot richtet sich an Personen ab zwölf Jahre. Für Berechtigte sind auch Auffrischungsimpfungen in den Impfbussen möglich. Die Ausstellung des digitalen Impfnachweises setzt das Vorzeigen eines Personalausweises voraus. Es steht der Impfstoff Moderna zur Verfügung.
Bitte bringen Sie – falls möglich – Ihren Impfpass mit. Auch ohne Impfpass ist Ihnen aber eine Impfung sicher!
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci:
„Ich freue mich, dass die Berliner Impfbusse mit dem ersten Oktober nach und nach an den Start gehen und werbe sehr dafür, dass möglichst viele Berlinerinnen und Berliner einsteigen – ob für ihre Erst- oder Zweitimpfung oder insbesondere über 80-Jährige für ihre Auffrischungsimpfung. Halten Sie sich und Ihre Freund*innen, Partner*innen, Bekannten, Kolleg*innen und Verwandten auf dem Laufenden über die diversen Standorte der Busse und leisten auch Sie bitte Überzeugungsarbeit für das Impfen – denn das ist und bleibt Mittel Nummer eins bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. … Ganz besonders danke ich der Berliner Tafel e.V. dafür, dass wir gemeinsam den Menschen, die unserer Unterstützung ganz besonders bedürfen, als erstes ein Impfangebot machen werden können.“
Weitere Informationen und Aufklärung zu den Impfungen erhalten Sie vor Ort oder auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/
Was in Berlin jetzt erlaubt ist – und was verboten
Senat beschließt Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 10. Oktober 2021 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten der Achten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 6. November 2021 verlängert.
Folgende wesentliche Änderungen sieht die Achte Änderungsverordnung vor:
Anpassung des mit der Sechsten Änderungsverordnung eingeführten 2G-Optionsmodells:
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können künftig unter 2G-Bedingungen teilhaben, wenn sie über einen ärztlichen Nachweis ihrer Impfunfähigkeit und einen negativen PCR-Test verfügen.
- Gelten 2G-Bedingungen, muss das Personal künftig nur geimpft oder genesen sein, wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt.
- Die 2G-Option wird für Hotels, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen und ferner für Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Bibliotheken und Archive eröffnet.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 zeitgleich anwesenden Personen gilt unter 2G-Bedingungen keine Personenobergrenze.
- Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, dürfen nur noch unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Gleiches gilt für Aufgüsse in Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen sowie für die Öffnung von Dampfbädern.
- Die Maskenpflicht an Hochschulen wird an die aktuellen Vorgaben für Veranstaltungen angepasst.